Bezüglich des Merkmals der Nationalität/Aufenthaltskategorie ist festzuhalten, dass der Beschwerdeführer über eine Niederlassungsbewilligung C verfügt (VB 364 S. 1), was, statistisch gesehen, eine lohnsenkende Wirkung hat (BfS, LSE 2020, Tabelle T12_b, monatlicher Bruttolohn, Schweizer/innen und Ausländer/innen, nach beruflicher Stellung und Geschlecht, ohne Kaderfunktion, Männer, Median, Total und Niedergelassene [Kat. C]).