Gesunder überwiegend wahrscheinlich weiterhin als Maschinenführer tätig gewesen, jedoch nicht bei seiner früheren Arbeitgeberin. Ihm sei aufgrund seiner psychischen Probleme gekündigt worden. Für den Wiedereinstieg habe er eine Stelle in einem Reinigungsbetrieb angenommen und eine Rückkehr in die angestammte Tätigkeit sei bis zum Sturz vom Balkon möglich und geplant gewesen. Eine Wiederaufnahme der Tätigkeit bei der alten Arbeitgeberin sei infolge der Kündigung allerdings nicht gewollt gewesen und nach dem Sturz vom Balkon im Jahre 2016 sei eine Rückkehr in die angestammte Tätigkeit als Maschinenführer aufgrund der beim Sturz erlittenen Verletzungen unmöglich gewesen.