Weiter seien die WZW-Kriterien bei der Anwendung von Bisphosphonaten bei omarthrotischen Beschwerden nicht erfüllt und die Therapie mittels Zometa könnte sogar kontraproduktiv sein (Komplikationen). Aus unfallchirurgischer-versicherungsmedizinischer Sicht handle es sich um einen medizinisch stabilen Zustand und von weiteren Behandlungen sei aktuell keine namhafte Verbesserung des unfallbedingten Gesundheitszustandes zu erwarten. Durch die von Dr. med. F._____ empfohlene Physiotherapie könne der Erhalt des unfallbedingten Gesundheitszustandes unterstützt werden (VB 403 S. 5 f.).