Studie sei mit Teilnehmern mit Osteoarthritis in anderen Bereichen als im Schultergelenk durchgeführt worden und bei der dritten Studie handle es sich um präklinische Studien an Tieren, in welcher festgehalten worden sei, dass weitere experimentelle Studien erforderlich seien. Es handle sich zudem um einen off-label-use, für welchen die Unfallversicherung die Kosten nicht übernehmen sollte. Weiter seien die WZW-Kriterien bei der Anwendung von Bisphosphonaten bei omarthrotischen Beschwerden nicht erfüllt und die Therapie mittels Zometa könnte sogar kontraproduktiv sein (Komplikationen).