Zudem seien die Risiken nach operativer Behandlung bei jungen, aktiven Patienten wesentlich höher als bei älteren Patienten. Aus diesen Gründen hätten sie sich in Übereinstimmung mit der evidenzbasierten Literatur gemeinsam mit dem Beschwerdeführer für eine konservative Behandlung (Bisphosphonate-Therapie) entschieden (vgl. VB 401 S. 6 f.).