Er erachte die Behandlung als noch nicht abgeschlossen (VB 387 S. 1). Am 26. Oktober 2023 hielt er fest, dass der Beschwerdeführer über die möglichen Nebenwirkungen der Zo- meta-Infusion aufgeklärt worden sei und wiederholte, dass eine solche schon im Jahre 2019 mit initialem guten Ansprechen erfolgt sei (VB 390). Im Bericht vom 2. April 2024 führte er auf entsprechende Anfrage von med. pract. D._____ unter Angabe entsprechender Quellen erläuternd aus, in der Literatur zeige sich, dass Bisphosphonate nicht nur Schmerzen lindern, sondern auch die Veränderungen der Omarthrose verringern und entzündungshemmend wirken könnten.