2.3.4.2. Dr. med. F._____, E._____, erklärte im Schreiben vom 14. August 2023 bezüglich der Frage, ob noch eine namhafte Verbesserung des Gesundheitszustandes zu erwarten sei, dass – nebst der Physiotherapie und der Analgesie – noch eine Bisphosphonat-Therapie vorgesehen sei. Hierunter habe sich bereits einmal "lediglich bei Infiltration" eine Beschwerdeverbesserung beim Beschwerdeführer gezeigt. Er erachte die Behandlung als noch nicht abgeschlossen (VB 387 S. 1).