Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, habe konkrete und differenzierte Einwände gegen die versicherungsinterne Beurteilung von med. pract. D._____, wonach von der Fortsetzung der ärztlichen Behandlung keine Besserung mehr zu erwarten sei, vorgebracht. Die diesbezüglichen Beurteilungen der beiden Ärzte würden sich diametral widersprechen. Es sei daher ein Gutachten in Auftrag zu geben (vgl. Beschwerde S. 5; Eingabe des Beschwerdeführers vom 1. Oktober 2024 S. 1 f.).