Zum Erhalt des unfallbedingten Gesundheitszustandes werde dem Beschwerdeführer jedoch die Fortsetzung des instruierten Heimprogrammes empfohlen (vgl. VB 358 S. 19 f.). Aus unfallchirurgischer/versicherungsmedizinischer Sicht sei aktuell und künftig in einer angepassten leichten und sehr selten bis mittelschweren Tätigkeit unter folgenden Voraussetzungen eine ganztägige Arbeitsfähigkeit gegeben (vgl. VB 358 S. 20): "Keine repetitiven und höchstens mittelschwere Tätigkeiten im Sinne von Heben und Tragen von Lasten bis Lendenniveau.