2. 2.1. Mit Eingabe vom 13. Juni 2024 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde gegen diesen Einspracheentscheid und stellte folgende Anträge: "1. Es sei der Einsprache-Entscheid vom 10. Mai 2024 aufzuheben und die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Leistungen zu erbringen. 2. Unter o/e-Kostenfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 20. August 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Eingabe vom 1. Oktober 2024 nahm der Beschwerdeführer Stellung zur Vernehmlassung der Beschwerdegegnerin vom 20. August 2024 und hielt an seinen Anträgen fest.