1.4. Am 11. März 2022 meldete der Beschwerdeführer der Beschwerdegegnerin einen Rückfall (rezidivierende Schmerzen im Bereich des AC-Gelenks [links] und subacromial, welche am 2. März 2022 operativ behandelt worden waren) zum Unfall im Jahre 2016. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre diesbezügliche Leistungspflicht und erbrachte vorübergehende Versicherungsleistungen.