1.1.2. Mit Unfallmeldung vom 7. Juni 2016 liess der Beschwerdeführer, der nun seit dem 18. Mai 2016 als Reinigungsmitarbeiter bei der C._____ angestellt und deswegen weiterhin bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch versichert war, dieser mitteilen, dass er am 27. Mai 2016 von einem Balkongeländer ca. 7 bis 10 Meter in die Tiefe gestürzt sei und sich dabei multiple Verletzungen an der Schulter, am Becken sowie an der Wirbelsäule zugezogen habe. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht für die Folgen des fraglichen Ereignisses und richtete die gesetzlichen Leistungen (Heilbehandlung und Taggeld) aus.