Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. 1.1.1. Der 1981 geborene Beschwerdeführer war als Maschinenführer bei der B._____ AG angestellt und aufgrund dieses Arbeitsverhältnisses bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert, als er gemäss Unfallmeldung vom 5. November 2014 am 29. Juli 2014 in Q._____ überfallen und ausgeraubt wurde und dabei ein psychisches Trauma erlitt, welches gemäss den Berichten der behandelnden Ärzte eine posttraumatische Belastungs- sowie eine depressive Störung auslöste. Die Beschwerdegegnerin erbrachte in der Folge Heilbehand- lungs- und Taggeldleistungen im Zusammenhang mit diesem Ereignis.