3. 3.1. Die Beschwerdeführerin schilderte gegenüber der Beschwerdegegnerin im Fragebogen vom 19. April 2023 im Wesentlichen, der positive Test sei am 1. Dezember 2021 erfolgt. Vor der Infektion habe sie fünf und sechs Tage am Stück ("20.11-24.11 arbeiten, 25.11 frei, 26.11 - Testzeitpunkt arbeiten") gearbeitet. Es habe sich dabei um sehr anstrengende Dienste mit aufwändigen und komplexen Patienten gehandelt. Nach den Diensten sei sie an ihren freien Tagen jeweils sehr müde und erschöpft gewesen, so dass sie kaum etwas unternommen habe. Die Übertragung sei erfolgt, da sie aufgrund der nahen und direkten Pflege der Patienten den Abstand nicht habe einhalten können.