Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1997 geborene Beschwerdeführerin war als Pflegefachfrau im Spital B._____ tätig und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin gegen Unfallfolgen und Berufskrankheiten versichert. Am 13. April 2023 meldete die Beschwerdeführerin der Beschwerdegegnerin, sie sei am 1. Dezember 2021 "positiv auf Corona getestet" worden. Aus dieser Infektion habe sich "Long-Covid" ergeben. Zum Testzeitpunkt habe sie sechs Tage am Stück gearbeitet. Mit Verfügung vom 1. November 2023 verneinte die Beschwerdegegnerin eine Leistungspflicht für die als Berufskrankheit gemeldete Erkrankung.