Am 12. März 2024 teilte der Beschwerdeführer der Beschwerdegegnerin mit, es sei ihm bei der Durchsicht der Verfügung betreffend Ergänzungsleistungen vom 19. Dezember 2023 aufgefallen, dass eine Rente der Pensionskasse in der Höhe von Fr. 6'960.00 miteinberechnet worden sei, obwohl er am 18. November 2021 mitgeteilt habe, dass "die Police ausbezahlt" worden sei, und beantragte, die "BVG-Rente rückwirkend per 1. Januar 2022 aus der Berechnung zu löschen". Mit Verfügung vom 16. April 2024 nahm die Beschwerdegegnerin – unter Hinweis auf den "Wegfall [der] Rente der Pensionskasse per Meldemonat Januar 2024" – eine Neuberechnung der Ergänzungsleistungen vor, kam auf ihre Verfügung vom