Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Die Höhe der Ergänzungsleistungen wurde in der Folge aufgrund verschiedener Änderungen mit entsprechenden Verfügungen wiederholt angepasst und mit Verfügung vom 19. Dezember 2023 per 1. Januar 2024 auf Fr. 1'000.00 pro Monat festgesetzt.