1. 1.1. Der 1964 geborene Beschwerdeführer bezieht seit Jahren eine Rente (u.a.) der Eidgenössischen Invalidenversicherung und Ergänzungsleistungen. Am 18. November 2021 informierte er die Beschwerdegegnerin über eine "Auszahlung aus der Vorsorgepolice" im Betrag von Fr. 9'620.00 und ersuchte sie um Neuberechnung der Ergänzungsleistungen. Mit Verfügung vom 23. November 2021 sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer nach erfolgter Neuberechnung mit Wirkung ab Dezember 2021 Ergänzungsleistungen von monatlich Fr. 994.00 zu. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.