Die Fraktur sei konsolidiert. Eine Metallentfernung sollte frühestens in anderthalb Jahren in Erwägung gezogen werden. Sollten zwischenzeitlich Probleme auftreten, sei eine Wiedervorstellung jederzeit möglich (VB 37 S. 2). Da bei 100%iger Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit ab dem 15. Januar 2023 (VB 33; 56 S. 2) kein Rentenanspruch bestand und gestützt auf diesen Bericht von Dr. med.