Zudem wies er darauf hin, dass trotz fehlender Arthrose bei Behandlungsabschluss eine potenzielle Arthrose-Entwicklung bejaht und damit das erhöhte Arthrose-Risiko des lateralen Kompartimentes berücksichtigt worden sei (vgl. E. 4.2.2. hiervor). Eine darüberhinausgehende, überwiegend wahrscheinliche, voraussehbare Verschlimmerung, deren schädigende Auswirkung auf die körperliche Integrität auch geschätzt werden könnte, wurde von Dr. med. C._____ demgegenüber nicht dargetan.