Der Aussage von Dr. med. C._____ bezüglich des erhöhten Arthrose-Risi- kos des lateralen, also direkt geschädigten Kompartimentes, sei zu folgen. Entsprechend sei dies in der Schätzung der Integritätsentschädigung berücksichtigt worden. In den zur Verfügung stehenden Röntgenbildern vom 1. Dezember 2022 (VB 46) habe sich eine verheilte Fraktur gezeigt und keine posttraumatische Arthrose. Bezüglich der von Dr. med.