4.2.2. In der im Beschwerdeverfahren eingeholten Stellungnahme vom 11. Juli 2024 (eingereicht mit Vernehmlassung vom 15. Juli 2024) führte der Kreisarzt Dr. med. B._____ aus, die Beurteilung des Integritätsschadens sei nach entsprechender Vorlage der Administration am 23. November 2023 nach ärztlichem Behandlungsabschluss am 1. Dezember 2022 erfolgt. In der Stellungnahme von Dr. med. C._____ vom 8. Juni 2024 werde von einem neuen medizinischen Sachverhalt ausgegangen, da wegen Beschwerden eine Wiederaufnahme der Behandlung am 15. April 2024 erfolgt sei.