noch angedauert habe. Auch heute sei die Einschätzung noch schwierig, da im Herbst 2024 eine weitere Operation anstehe. Die Einschätzung von Dr. med. B._____ erscheine in einem zu frühen Stadium erstellt worden zu sein. Ebenso fehle in der Begründung die Auseinandersetzung mit den instabilitätsbedingten Folgeschädigungen und der Beteiligung der Kreuzbänder. Weiter scheine eine grosse Gefahr für eine Arthrose zu bestehen. Die Einordnung bei 5 % scheine zu gering zu sein, wenn man bedenke, dass der obere Rahmen bei 30 % ende. Die Einwände von Dr. med. C._____ seien geeignet, Zweifel an der versicherungsmedizinischen Beurteilung zu wecken (vgl. Beschwerde S. 4 f.).