2. Eventualiter sei die Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen und die Beschwerdegegnerin soll beauftragt werden, die Sache neu zu beurteilen. 3. Subeventualiter sei vom Gericht ein Gerichtsgutachten betreffend die Höhe der Integritätsentschädigung einzuholen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Gleichzeitig reichte er eine Stellungnahme seines behandelnden Arztes vom 8. Juni 2024 ein.