4.2.3. Die E-Mail des behandelnden Psychiaters vom 3. Juni 2024 (VB 117) datiert auf einen Zeitpunkt nach Erlass der Verfügung vom 14. Mai 2024 und ist daher vorliegend nicht zu berücksichtigen (vgl. E. 2.4.). Sie besteht indes im Wesentlichen in einer Wiedergabe seines Berichts vom 13. August 2023 mit zusätzlicher Kommentierung. Der Vollständigkeit halber ist indes darauf hinzuweisen, dass eine Chronifizierung rein von der Wortbedeutung (Übergang einer akuten Erkrankung in einen chronischen Zustand; vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/Chronifizierung; zuletzt besucht am: 24. März 2025) her nicht geeignet ist, auf eine Veränderung eines Zustandes zu schliessen.