Sowohl die Behandlung beim behandelnden Psychiater als auch ein stationärer Aufenthalt hätten nach Einschätzung des Erstgenannten zu keiner wesentlichen Besserung des seelischen Zustands geführt. Nicht auflösbare psychosoziale Belastungen trügen zur dauerhaften Belastung bei, da kulturelle Konflikte in der Ehe bestünden und die Beschwerdeführerin ihre Herkunft zugunsten einer neuen albanischkosovarisch geprägten Identität verleugne. Sie sei ständigen Erwartungen ausgesetzt und stosse "bei ihrer grossen angeheirateten albanischen Verwandtschaft" auf Unverständnis.