Auch der nunmehr behandelnde Psychiater ging in seinem Bericht vom 13. August 2023 von einer mittelgradig depressiven Episode im Rahmen einer rezidivierenden depressiven Störung, einer chronischen Schmerzstörung sowie (zusätzlich) von einem Verdacht auf eine posttraumatische Belastungsstörung aus (VB 92/2). Die gleichen Diagnosen stellten Ärzte der Klinik C._____ in ihrem Bericht vom 7. August 2023 (VB 100/5 ff.). Sowohl die Behandlung beim behandelnden Psychiater als auch ein stationärer Aufenthalt hätten nach Einschätzung des Erstgenannten zu keiner wesentlichen Besserung des seelischen Zustands geführt.