Diverse der eingereichten Berichte geben blosse Schmerzangaben der Beschwerdeführerin wieder oder handeln gar explizit von einer Schmerztherapie (vgl. VB 100/13 ff.), wobei dadurch wiederum auch auf die depressive Komponente Einfluss genommen werden sollte (VB 100/16). Unterlagen, welche die Einschätzung des RAD-Arztes einer (weiterhin bestehenden) vollständigen Arbeitsfähigkeit in einer körperlich leichten, überwiegend sitzenden Tätigkeit (mit Ausnahme im Anschluss an operative Eingriffe) aufgrund klinischer Befunde zu entkräften vermöchten, finden sich in den Akten nicht.