Das MRI der rechten Schulter vom 1. September 2023 (vgl. VB 100/21 f.) habe eine ansatznahe 5 mm grosse Verkalkung in der Infraspinatussehne, jedoch keine Hinweise auf eine Ruptur der Rotatorenmanschette und eine lediglich minimal akzentuierte AC-Gelenksarthrose ergeben, womit keine dauerhafte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit zu begründen sei. Nach einer Kniearthroskopie links (vgl. VB 100/23 f.) sei über einen subjektiv guten Verlauf berichtet worden. Die Beschwerdeführerin gehe ohne Stöcke und berichtete über eine Reduktion der Schmerzen. Auch damit sei keine dauerhafte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit zu begründen.