In der angestammten Tätigkeit im Detailhandel sei per Ende 2019 von einer 50%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen. In einer angepassten, wirbelsäulenschonenden Tätigkeit, in welcher schweres Heben und Tragen und langes Gehen und Stehen zu vermeiden seien, habe nach einer Operation Ende Mai 2019 eine bis Ende 2019 auf 100 % steigerbare Arbeitsfähigkeit bestanden (VB 62/5).