" 1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 14. Mai 2024 aufzuheben und es sei auf das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin vom 19. Juni 2023 einzutreten. 2. Es sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen zusätzliche Abklärungen zum Sachverhalt, insbesondere zum Knie-, Schulterleiden und den psychischen Beschwerden zu veranlassen, eventualiter sei ein Gutachten in Auftrag zu geben, um in der Folge erneut über die IV-Leistungen (Rente/berufliche Massnahmen) zu befinden. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." -3-