1. 1.1. Die 1976 geborene Beschwerdeführerin meldete sich erstmals am 30. Januar 2018 unter Hinweis auf Rückenbeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin medizinische und erwerbliche Abklärungen, insbesondere holte sie die Akten des Krankentaggeldversicherers ein und hielt Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 26. November 2019 ab.