Weiter widersprechen die Ausführungen von RAD-Arzt Dr. med. E._____, wonach kein Wunsch nach intensiverer Behandlung (teilstationäre oder stationäre Behandlung, Intensivierung der ambulanten Behandlung, Umstellung der Psychopharmakotherapie) erkannt werden könne (vgl. VB 102 S. 3), den in den Akten dokumentierten Gegebenheiten: So befand sich der Beschwerdeführer in stationärer Behandlung in der Klinik G._____ (VB 83 S. 2 ff., 24 ff.) und trat danach im September 2023 in die - 10 -