5.2.2. Im Arztbericht vom 22. März 2024 führte die behandelnde Psychiaterin med. pract. I._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, aus, sie behandle den Beschwerdeführer seit dem 13. September 2023 im Rahmen dessen Aufenthaltes in der Integrationsstiftung J._____. Die Beurteilung der Klinik G._____ decke sich mit ihren Beobachtungen des Beschwerdeführers. Es könne beobachtet werden, dass der Beschwerdeführer ein schwerwiegendes tiefgreifendes Störungsbild zeige, welches sich auf dem Hintergrund der Lebensgeschichte und daraus entwickelten dysfunktionalen Schemata erkläre und welches sich auf die Lebenstauglichkeit deutlich auswirke (VB 103 S. 1).