Die rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige bis schwere Episode, das ADHS, die Panikstörung, die emotional instabile Persönlichkeitsstörung sowie die chronische Schmerzstörung würden verhindern, dass er am ersten Arbeitsmarkt reüssieren könne. Er könne nicht einmal auf dem zweiten Arbeitsmarkt die vollständige Leistungsfähigkeit zeigen (Beschwerde S. 7 f.). 5.2. 5.2.1. Im Austrittsbericht vom 23. August 2022 über den stationären Aufenthalt vom 16. Juni bis 11. August 2022 stellten die behandelnden Ärzte der Klinik G._____ folgende psychiatrischen Diagnosen (VB 71 S. 6):