Entgegen den Behauptungen des RAD sei die Verschlechterung des psychischen Zustandes nicht bloss auf invaliditätsfremde Faktoren zurückzuführen, sondern er habe sich aufgrund seiner schweren Schädigung sozial zurückgezogen und erst das betreute Wohnheim, welches von sämtlichen involvierten Fachpersonen als notwendig erachtet worden sei, habe zumindest eine Tagesstruktur hervorbringen können. Die rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige bis schwere Episode, das ADHS, die Panikstörung, die emotional instabile Persönlichkeitsstörung sowie die chronische Schmerzstörung würden verhindern, dass er am ersten Arbeitsmarkt reüssieren könne.