Es sei neu ein ADHS diagnostiziert worden und es sei auch während des Klinikaufenthalts zu Panikattacken gekommen. Entgegen den Behauptungen des RAD sei die Verschlechterung des psychischen Zustandes nicht bloss auf invaliditätsfremde Faktoren zurückzuführen, sondern er habe sich aufgrund seiner schweren Schädigung sozial zurückgezogen und erst das betreute Wohnheim, welches von sämtlichen involvierten Fachpersonen als notwendig erachtet worden sei, habe zumindest eine Tagesstruktur hervorbringen können.