5. 5.1. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, im Vergleich zur Situation von 2016 zeige sich eine deutliche Verschlechterung seines Gesundheitszustandes. So sei von der Klinik G._____, den behandelnden Psychiatern und auch den weiteren involvierten Stellen aufgezeigt worden, dass eine schwere psychische Störung vorliege. Es sei neu ein ADHS diagnostiziert worden und es sei auch während des Klinikaufenthalts zu Panikattacken gekommen.