rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige bis schwere Episode (ICD-10: F33), wahrnehmen. Dass nun keine Belastbarkeit oder Leistungsfähigkeit für eine Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt bestehen solle, werde ausschliesslich mit dem defizitorientierten Verhalten des Beschwerdeführers und der diagnoseorientierten Interpretation der Behandlerin begründet (VB 104 S. 1).