Mit Stellungnahme vom 14. März 2024 hielt RAD-Arzt Dr. med. E._____ fest, den Berichten des behandelnden Arztes Dr. med. F._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, würden sich keine psychopathologischen Befunde entnehmen lassen. Es werde zu keinem Zeitpunkt eine Arbeitsunfähigkeit attestiert.