Im neurologischen Teilgutachten sowie in der gutachterlichen Konsensbeurteilung hielten die PMEDA-Gutachter fest, dass auf neurologischem Fachgebiet lediglich eine qualitative Minderung der Arbeitsfähigkeit dergestalt bestehe, dass Tätigkeiten mit schwerem Heben und Tragen von Lasten sowie häufigen Zwangshaltungen der Lendenwirbelsäule aufgrund des leichtgradigen postoperativen spinalen Defektsyndroms wahrscheinlich auf Dauer ungeeignet seien, weshalb die Arbeitsfähigkeit in der zuletzt ausgeübten Tätigkeit (wahrscheinlich dauerhaft) 0 % betrage. Gut in Betracht kämen jedoch körperlich leichte bis mittelschwere, wechselbelastend oder