3.2. Der Verfügung vom 26. Juli 2016 lag im Wesentlichen das bidisziplinäre Gutachten von Prof. Dr. med. B._____, Facharzt für Neurologie, und Dr. med. C._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, PMEDA, Zürich, vom 12. Dezember 2014 zugrunde, welches die Ergebnisse einer neurologischen und einer psychiatrischen Begutachtung vereint. Es wurden folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 17 S. 11): " Leichtgradiges lumbales Vertebralsyndrom bei Status nach lumbaler spinaler Operation im Dezember 2013, kein Anhalt für ein assoziiertes behinderungsrelevantes radikuläres Defizit