"1. Es sei die angefochtene Verfügung vom 13. Mai 2024 aufzuheben und die vorliegende Streitsache zu weiteren Abklärungen (insbesondere einer psychiatrischen Begutachtung) an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich 8.1 % Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin." -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 12. Juli 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: