Nach entsprechenden Abklärungen und Einholung eines bidisziplinären (neurologisch - psychiatrischen) Gutachtens bei der PMEDA Polydisziplinäre Medizinische Abklärungen (PMEDA) vom 12. Dezember 2014 wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 26. Juli 2016 ab. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2016.545 vom 31. Januar 2017 ab. 1.2. Auf die unter Hinweis auf eine Verschlechterung seines psychischen Zustandes und chronische Rückenschmerzen erfolgte erneute Anmeldung des Beschwerdeführers zum Leistungsbezug vom 10. Dezember 2020 trat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 21. September 2021 nicht ein.