Urteil des Bundesgerichts 8C_368/2021 vom 22. Juli 2021 E. 7.2) für das Jahr 2023 gestützt auf die Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin des Beschwerdeführers (vgl. VB 228) ein Valideneinkommen von Fr. 83'850.00 (Fr. 6'450.00 x 13). Bei der Festlegung des Invalideneinkommens stützte sich die Beschwerdegegnerin auf die Tabelle TA1, Total, Kompetenzniveau 1, der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS) des Jahres 2020, wobei sie die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit sowie die Nominallohnentwicklung bis 2023 berücksichtigte. Das Invalideneinkommen setzte sie dementsprechend auf Fr. 67'197.00 fest.