"mehr oder weniger dauernd" (Schreiben von Dr. med. F._____ vom 26. Februar 2022 in VB 178 S. 4) wegen psychischer Beschwerden in Behandlung gestanden hatte und der anlässlich der von seinem Krankentaggeldversicherer in Auftrag gegebenen psychiatrischen Begutachtung am 14. Juni 2019 angab, bei der letzten Arbeitgeberin schon von Anfang an (Beginn des Arbeitsverhältnisses am 1. November 2012 [vgl. VB 1]) gemobbt worden zu sein (vgl. VB 78 S. 6).