3.1.2. Ist der Versicherte infolge der Berufskrankheit zu mindestens 10 % invalid (Art. 8 ATSG), so hat er Anspruch auf eine Invalidenrente, sofern die Berufskrankheit vor Erreichen des Referenzalters aufgetreten ist (vgl. Art. 18 Abs. 1 UVG).