2.3. Mit Eingabe vom 25. November 2024 reichte der Beschwerdeführer eine ergänzende Beschwerdebegründung ein. -3- 2.4. Die Beschwerdegegnerin nahm am 10. Dezember 2024 Stellung zur Eingabe des Beschwerdeführers vom 25. November 2024 und hielt an ihrem Antrag auf Abweisung der Beschwerde fest. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: