Aktenkundig ist ferner ein Bericht von Dr. med. C._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 5. Juli 2017, in welchem diese nebst anderen psychischen Störungen eine chronifizierte depressive Episode diagnostizierte (ICD-10 F32.2) und der Beschwerdeführerin in der angestammten Tätigkeit als Detailhandelsfachangestellte eine 30-50%ige Arbeitsunfähigkeit attestierte (VB 147 S. 1 f.). Im Verlaufsbericht vom 6. März 2018 stellte Dr. med. C._____ als Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit unter anderem eine chronifizierte depressive Episode (seit Jahren) mit sehr eingeschränkten Ressourcen auf dem Boden einer leichten kognitiven Störung.