5.2. Im orthopädisch-psychiatrisch-internistischen MGSG-Gutachten vom 3. März 2016 diagnostizierten die Gutachter unter anderem eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichte bis mittelgradige depressive Episode (ICD-10 F33.0, F33.1), mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin (VB 94.1 S. 52). Die diesbezügliche Prognose erachteten die Gutachter als "begrenzt günstig" (VB 94.1 S. 54).